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Abwesenheiten und Taggelder auf der Lohnabrechnung: der Leitfaden 2026

Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Dienst … die Lohnabrechnung einer Abwesenheit spielt sich zwischen zwei Zeilen ab: der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers und dem Taggeld der Versicherung. Sie folgen weder denselben Abgaben noch derselben Quellensteuer. Hier die Regeln für 2026.

Bill Alps 15 Min. Lesezeit
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Wenn eine angestellte Person abwesend ist, stammt ihre Vergütung aus zwei Quellen — und genau diese Unterscheidung bestimmt die gesamte Lohnabrechnung, von den Abgaben bis zur Steuer. Dieser Leitfaden zeigt Grund für Grund, wer zahlt, was den Sozialabgaben und der Quellensteuer untersteht und welche Höchstbeträge 2026 gelten. Er ergänzt unsere FAQ zu Löhnen und Sozialabgaben.

Zwei Vergütungsquellen während einer Abwesenheit

Auf der Lohnabrechnung müssen immer zwei Zeilen getrennt werden, denn sie folgen nicht denselben Regeln:

Die zwei Vergütungsquellen

QuelleArtWer zahlt
Lohnfortzahlung (Art. 324a / 324b OR)LohnDer Arbeitgeber
TaggeldVersicherungsleistungDie Versicherung (UVG, Krankentaggeld, Erwerbsersatz EO…)

Abwesenheitsgründe: wer zahlt und wie viel

Jeder Abwesenheitsgrund untersteht einer anderen gesetzlichen Grundlage oder Versicherung mit eigenen Sätzen und Höchstbeträgen. Hier die Referenztabelle für 2026:

Abwesenheitsgründe und Kostenträger (2026)

GrundGesetzliche Grundlage / VersicherungKostenträgerSatz / Höchstbetrag 2026
KrankheitLohnfortzahlung Art. 324a OR; in der Praxis kollektive Krankentaggeldversicherung (KTG)Arbeitgeber während der Wartefrist, dann Versicherung324a: 100 %; KTG: ~80 % bis 720/730 Tage
UnfallUVG (obligatorisch)Unfalltag + 2 Wartetage: Arbeitgeber. Danach: UVG-Versicherung80 % ab dem 3. Tag; versicherter Verdienst max. 148'200 CHF/Jahr = 406 CHF/TagTaggeld max. ≈ 324.80 CHF/Tag
MutterschaftEO (Bund)Versicherung (Ausgleichskasse)80 %, max. 220 CHF/Tag, 14 Wochen (98 Tage)
Vaterschaft / anderer ElternteilEO (Bund)Versicherung80 %, max. 220 CHF/Tag, 2 Wochen (14 Taggelder) innert 6 Monaten
AdoptionEO (Bund, seit 2023)Versicherung80 %, max. 220 CHF/Tag, 2 Wochen für ein Kind < 4 Jahre
Schwer krankes Kind (Betreuungsurlaub)EO (Bund, Art. 329i OR)Versicherung80 %, max. 220 CHF/Tag, 14 Wochen über 18 Monate
Militär- / Zivildienst / ZSEO (Bund)Versicherung80 % des Durchschnittseinkommens; Grundentschädigung min. ~69 / max. 220 CHF/Tag + Zulagen
Kurzer Betreuungsurlaub / krankes KindArt. 329h OR / Art. 36 ArGArbeitgeber (100 %)max. 3 Tage pro Fall; Angehörigenbetreuung: max. 10 Tage/Jahr

Krankheit: die Lohnfortzahlung (Art. 324a OR)

Der Arbeitgeber schuldet im 1. Dienstjahr mindestens 3 Wochen Lohn zu 100 %, danach eine zunehmende Dauer gemäss der anwendbaren kantonalen Skala:

  • Berner Skala: die Mehrheit der Kantone (u. a. Freiburg, Waadt, Genf…)
  • Zürcher Skala: ZH, SH, TG, GR, ZG
  • Basler Skala: BS, BL

Die Dauer zählt pro Dienstjahr, nicht pro Kalenderjahr. In der Praxis ersetzt eine kollektive Krankentaggeldversicherung diese Pflicht oft (Art. 324a Abs. 4 OR), sofern sie mindestens gleichwertig ist (≥ 80 % des Lohns, ≥ 720/730 Tage, Arbeitgeberbeteiligung ≥ 50 % der Prämien). Während der Wartefrist der Police (0 bis 60+ Tage) bleibt der Arbeitgeber nach Art. 324a OR leistungspflichtig.

Unfall: die Wartetage

Die ersten drei Tage — inkl. Unfalltag — trägt der Arbeitgeber (mind. 80 %, Art. 16 UVG / 324b OR). Ab dem 3. Tag zahlt die UVG-Versicherung 80 % des versicherten Verdienstes, begrenzt auf 406 CHF/Tag (148'200 CHF/Jahr), also ein maximales Taggeld von rund 324.80 CHF/Tag.

Sozialabgaben: was untersteht

Der widersprüchlichste Punkt der gesamten Abwesenheitsabrechnung: nur Kranken- und Unfalltaggelder entgehen den Beiträgen. Die EO-Entschädigungen und die übrigen beitragspflichtigen Ersatzeinkommen (IV-Taggeld, Militärversicherung, Arbeitslosigkeit) unterstehen ihnen hingegen.

Beitragspflicht AHV/IV/EO/ALV (2026)

LeistungAHV/IV/EO/ALV pflichtig?Bemerkung
Vom Arbeitgeber fortgezahlter Lohn (324a, Aufstockung auf 100 %)✅ JaNormaler massgebender Lohn
Unfall-Wartetage (Tag + 2 Tage, Art. 16 UVG / 324b OR)✅ JaVor UVG-Eintritt vom Arbeitgeber gezahltwie Lohn
Kurze bezahlte Urlaube (Art. 329h OR, Art. 36 ArG)✅ JaVom Arbeitgeber zu 100 % fortgezahlter Lohn
Krankentaggeld (KTG)❌ NeinVersicherungsleistung — kein Abzug
Unfalltaggeld (UVG)❌ NeinEbenso (ab dem 3. Tag)
EO-Entschädigungen (Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption, Betreuung, Dienst)✅ JaSonderfall: die EO untersteht AHV/IV/EO und ALV
IV-Taggeld✅ JaBeitragspflichtiges Ersatzeinkommen, im individuellen Konto erfasst
Taggeld Militärversicherung (MV)✅ JaVerschieden von der Dienst-EO
Arbeitslosenentschädigung (AVIG)✅ JaAHV/IV/EO erhoben; keine ALV-Beiträge auf den Taggeldern
Kurzarbeit / Schlechtwetter✅ JaBeiträge auf 100 % der normalen Arbeitszeit
  • Arbeitgeber-Aufstockung: stockt der Arbeitgeber die 80 % Taggeld auf 100 % auf, bleibt der Zusatz Lohnbeitragspflichtig.
  • UVG-Prämie: auf den Taggeldern selbst wird keine UVG-Prämie erhoben.
  • Familienzulagen: bleiben im laufenden Monat + den folgenden 3 Monaten bei voller Arbeitsunfähigkeit sowie während der gesetzlichen Urlaube (Mutterschaft, anderer Elternteil, Adoption, Betreuung) bestehen.

Quellensteuer: die umgekehrte Regel

Bei der Quellensteuer dreht sich die Logik um: die Taggelder sind sehr wohl steuerpflichtig. Kranken-, Unfall-, IV-, Arbeitslosen- und Militärversicherungstaggelder zählen zu 100 % als quellensteuerpflichtiges Einkommen.

  • Wer erhebt: läuft das Taggeld über den Arbeitgeber, erhebt dieser die Quellensteuer zum üblichen Tarif; zahlt die Versicherung direkt, erhebt sie die Steuer.
  • Fortgezahlter Lohn, Aufstockung, kurze Urlaube: normal quellensteuerpflichtig.
  • EO-Entschädigungen: quellensteuerpflichtig, erhoben auf dem Bruttobetrag (vor Abzug AHV/IV/EO/ALV).
  • Tarifbestimmung: bei reduziertem Lohn (z. B. 80 %) berechnen manche Kantone den Satz auf einem theoretischen 100 %-Pensum und wenden ihn auf den tatsächlich ausbezahlten Betrag an.
  • Lohnausweis: Erwerbsausfallentschädigungen erscheinen grundsätzlich unter Ziffer 7; unter Ziffer 1 verbucht, sind Art und Dauer unter Ziffer 15 anzugeben.

Zur Berechnung des Tarifs selbst siehe unseren Quellensteuertarif 2026.

Versicherter Lohn und Berechnungsbasis

Versicherte Basis und Höchstbeträge 2026

VersicherungVersicherte BasisHöchstbetrag 2026
UVG (Unfall)AHV-pflichtiger LohnVersicherter Verdienst max. 148'200 CHF/Jahr = 406 CHF/TagTaggeld max. ≈ 324.80 CHF/Tag
EO (Mutterschaft, Vaterschaft, Adoption, Betreuung, Dienst)Durchschnittseinkommen vor dem Ereignis80 %, max. 220 CHF/Tag (erreicht ab ~8'250 CHF/Monat)
Krankentaggeld (KTG)Durch die Police definiert (oft 80 % des AHV-Lohns)Gemäss Vertrag
BVGKoordinierter Lohn, erhalten via PrämienbefreiungGemäss Reglement der Einrichtung

Berechnungs-Memo in 7 Schritten

Drei konkrete Rechenbeispiele

Um diese Regeln zu verankern, hier drei häufige Situationen mit unterschiedlichen Löhnen. Sie zeigen, wie der Grund und die Dauer bestimmen, wer zahlt, zu welchem Satz, und was den Beiträgen untersteht. Die Quellensteuerbeträge sind Richtwerte, denn der Satz hängt vom Kanton, vom Zivilstand und vom Tarif ab.

Fall 1: Schwangerschaft und dann Mutterschaft (CHF 9'000/Monat)

Eine Angestellte verdient 9'000 CHF pro Monat. Im 7. Monat bescheinigt ihr Arzt eine schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Das ist noch nicht der Mutterschaftsurlaub: Solange das Kind nicht geboren ist, gilt die Abwesenheit als Krankheit (Art. 324a OR), mit Lohnfortzahlung oder Krankentaggeld zu 80 %, also rund 7'200 CHF pro Monat. Die EO-Mutterschaftsentschädigung beginnt erst mit der Geburt.

Fall 1, Abrechnung der Mutterschaft

SchrittDetailBetrag
Vor der Geburt (ab dem 7. Monat)Schwangerschaftsbedingte Unfähigkeit, Krankheitsregime, Taggeld zu 80 %≈ 7'200 CHF/Monat brutto
Mutterschaftsurlaub (98 Tage)EO zu 80 % des Einkommens (300 CHF/Tag), begrenzt auf 220 CHF/Tag220 CHF/Tag
EO-Total brutto220 CHF/Tag × 98 Tage21'560 CHF
Beiträge AHV/IV/EO/ALV (6,4 %)Die EO untersteht ihnen− 1'380 CHF
Quellensteuer (Richtwert, ~10 %)Auf dem Bruttobetrag erhoben− 2'156 CHF
Netto-EO in der Tasche (ca.)Über 14 Wochen≈ 18'024 CHF

Fall 2: Bein beim Skifahren gebrochen, 8 Monate Ausfall (CHF 7'000/Monat)

Ein Angestellter mit 7'000 CHF pro Monat bricht sich beim Skifahren das Bein, ein Nichtberufsunfall, der durch die UVG gedeckt ist. Die ersten zwei Tage (Unfalltag und Folgetag) gehen zulasten des Arbeitgebers, zu 80 % des Lohns. Ab dem 3. Tag zahlt der UVG-Versicherer 80 % des versicherten Verdienstes, also 184 CHF pro Tag, deutlich unter dem Höchstbetrag von 324.80 CHF.

Fall 2, Abrechnung des Unfalls über 8 Monate

SchrittDetailBetrag
Wartetage (Tag + 2 Tage)Arbeitgeber, 80 % des Tageslohns≈ 187 CHF/Tag (beitragspflichtig)
UVG-Taggeld ab dem 3. Tag80 % des versicherten Verdienstes (230 CHF/Tag)184 CHF/Tag
Taggeld-Total über ~8 Monate (243 Tage)Vom UVG-Versicherer gezahlt≈ 44'700 CHF brutto
Beiträge AHV/IV/EO/ALVUnfalltaggeld nicht pflichtig0 CHF
Quellensteuer (Richtwert, ~10 %)Taggeld zu 100 % steuerbar− 4'470 CHF
BVGBeiträge ~90 Tage geschuldet, danach Prämienbefreiunggemäss Reglement
Netto-UVG in der Tasche (ca.)Über 8 Monate≈ 40'230 CHF

Fall 3: eine Woche Krankheit (CHF 5'500/Monat)

Ein Angestellter mit 5'500 CHF pro Monat ist fünf Arbeitstage krank. Die Abwesenheit ist viel kürzer als die Wartefrist der KTG-Versicherung, daher kommt kein Taggeld ins Spiel. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn zu 100 % weiter (Art. 324a OR), behandelt genau wie ein normaler Lohn.

Fall 3, eine Woche Krankheit

ElementBehandlung
Dauer5 Arbeitstage
QuelleLohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (Art. 324a OR)
Satz100 % des Lohns
VersicherungstaggeldKeines, Abwesenheit unter der Wartefrist
BeiträgeNormaler Lohn, voll pflichtig AHV/IV/EO/ALV und BVG
QuellensteuerNormal erhoben
Auswirkung auf die LohnabrechnungKeine Betragsänderung